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Barrierefreiheitserklärung: Was hinein muss, mit Muster

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Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentliche Seite auf Ihrer Website, die beschreibt, wie barrierefrei Ihre Website oder App ist, welche Teile die Anforderungen noch nicht erfüllen, was Sie dagegen tun und wo Nutzer Hilfe bekommen. Für öffentliche Stellen ist sie Pflicht. Für Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, ist sie die üblichste Form, die gesetzliche Informationspflicht zu erfüllen. In diesem Artikel lesen Sie, wer eine Erklärung braucht, was hineingehört und wie Sie sie erstellen, mit einem Muster zum Ausfüllen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung: Lassen Sie den endgültigen Text im Zweifel von Ihrer Rechtsberatung prüfen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung fasst den Stand der Barrierefreiheit einer Website für die Besucher zusammen. Sie ist kein Gütesiegel und kein Versprechen, dass alles perfekt funktioniert, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Norm wenden Sie an, wie weit erfüllen Sie sie, welche Einschränkungen gibt es, und wie bekommt jemand Unterstützung?

Das W3C, das die WCAG-Richtlinien herausgibt, nennt in seinem Leitfaden zu Barrierefreiheitserklärungen drei Mindestbestandteile: ein Bekenntnis zur Barrierefreiheit, die angewandte Norm und Kontaktdaten für Menschen, die auf Probleme stoßen. Bekannte Einschränkungen, ergriffene Maßnahmen und technische Voraussetzungen machen eine Erklärung erst wirklich nützlich.

Wer muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Es gibt zwei Regelwerke, die oft verwechselt werden:

Öffentliche Stellen des BundesUnternehmen unter dem BFSG
RechtsgrundlageBehindertengleichstellungsgesetz und BITV 2.0 (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102)BFSG (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882)
Was ist zu veröffentlichen?Eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 7 BITV 2.0Informationen nach Anlage 3 BFSG über die Barrierefreiheit der Dienstleistung
FormBarrierefrei, maschinenlesbar, von jeder Seite erreichbarIn den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise
AufsichtZuständige Stellen von Bund und LändernMarktüberwachungsstelle der Länder (MLBF)

Öffentliche Stellen: § 7 BITV 2.0

Öffentliche Stellen des Bundes müssen nach § 7 BITV 2.0 eine Erklärung zur Barrierefreiheit in barrierefreiem und maschinenlesbarem Format veröffentlichen, die von jeder Seite der Website erreichbar ist. Sie enthält umfassende und klar verständliche Angaben zur Vereinbarkeit mit den Anforderungen, beruht auf einer tatsächlichen Bewertung und wird jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert. Dazu gehört ein Feedback-Mechanismus. Die Länder haben für ihre Stellen eigene, vergleichbare Regeln.

Unternehmen: Informationen nach Anlage 3 BFSG

Für Unternehmen kennt das BFSG kein vorgeschriebenes Erklärungsmuster. Anlage 3 BFSG verlangt aber, dass Dienstleister in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angeben, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Dazu gehören:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format,
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung nötig sind,
  • eine Darlegung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
  • die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Ob Ihr Unternehmen überhaupt unter das Gesetz fällt und welche Ausnahmen gelten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Was gehört in eine Barrierefreiheitserklärung?

Verbindet man die gesetzlichen Angaben mit den Empfehlungen des W3C, ergeben sich diese Bestandteile. Für ein Unternehmen unter dem BFSG sind die ersten sieben in der Praxis das Minimum.

  1. Geltungsbereich. Für welche Website, Subdomains oder Apps gilt die Erklärung?
  2. Beschreibung der Dienstleistung. Was können Nutzer tun, und wie läuft es ab: suchen, bestellen, bezahlen, zurücksenden?
  3. Angewandte Norm. In der Regel WCAG 2.1 Stufe AA, wie in der europäischen Norm EN 301 549 übernommen. Bauen Sie bereits nach WCAG 2.2, nennen Sie das.
  4. Stand der Vereinbarkeit. Vollständig, teilweise oder nicht vereinbar, mit einer kurzen Begründung.
  5. Bekannte Einschränkungen. Welche Teile die Anforderungen noch nicht erfüllen, warum, welche Alternative es gibt und bis wann es behoben wird.
  6. Kontakt. Wo melden Nutzer ein Problem (E-Mail, Telefon, Formular), wer reagiert und in welcher Frist?
  7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde. Für Dienstleistungen unter dem BFSG die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
  8. Prüfmethode. Selbstbewertung oder externe Prüfung, automatische Werkzeuge und manuelle Tests, mit Datum der letzten Prüfung.
  9. Technische Voraussetzungen. Auf welche Technologien die Website setzt und mit welchen Browsern und Hilfsmitteln getestet wurde.
  10. Datum. Wann die Erklärung erstellt und zuletzt aktualisiert wurde.

Muster: Barrierefreiheitserklärung für eine Unternehmenswebsite

Dieses Muster ist für eine private Website oder einen Onlineshop gedacht. Ersetzen Sie alles in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht zutrifft. Lassen Sie den endgültigen Text im Zweifel von Ihrer Rechtsberatung prüfen, besonders wenn Sie unter das BFSG fallen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Unternehmen] möchte, dass alle Menschen [Website-Adresse] nutzen
können, auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven
Einschränkungen.

Für welche Website gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für [Website-Adresse] und [ggf. Subdomains
oder Apps].

Was können Sie auf dieser Website tun?
Auf dieser Website können Sie [Produkte ansehen, bestellen und
bezahlen / Termine buchen / Ihr Kundenkonto verwalten]. [Kurze
Beschreibung des Ablaufs: Suche, Warenkorb, Bezahlung, Rücksendung.]

Welche Norm wenden wir an?
Wir prüfen diese Website anhand der Web Content Accessibility
Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, wie in der europäischen Norm
EN 301 549 übernommen.

Wie barrierefrei ist die Website?
Diese Website ist [vollständig / teilweise / nicht] mit WCAG 2.1
Stufe AA vereinbar. [Kurze Begründung.]

Was funktioniert noch nicht?
- [Bereich]: [Problem]. Alternative: [zum Beispiel Bestellung per
  Telefon oder E-Mail]. Behebung geplant bis: [Monat und Jahr].
- [Bereich]: [Problem]. Alternative: [...]. Behebung geplant bis: [...].

Wie haben wir geprüft?
Letzte Prüfung am [Datum] durch [eigenes Team / externe Prüfstelle],
mit automatischen Werkzeugen und manuellen Tests mit Tastatur und
Screenreader in [Browser und Hilfsmittel].

Sie stoßen auf eine Barriere?
Melden Sie sich unter [E-Mail-Adresse], [Telefonnummer] oder über
[Formular]. Wir bestätigen Ihre Meldung innerhalb von [Anzahl]
Werktagen und suchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von
Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum]
aktualisiert.

Veröffentlichen Sie die Erklärung auf einer eigenen Seite, etwa /barrierefreiheit/, und verlinken Sie sie im Footer, damit sie von jeder Seite aus erreichbar ist. Verweisen Sie auch in Ihren AGB darauf. Und machen Sie die Seite selbst barrierefrei: echte Überschriften, gut lesbare Schrift und kein PDF als einzige Fassung.

Welche Fehler sehen wir häufig?

Die meisten Erklärungen scheitern nicht an der Form, sondern an der Glaubwürdigkeit:

  • Ein kopierter Text ohne Prüfung dahinter. “Vollständig vereinbar” bei einem Kontaktformular ohne Beschriftungen kostet mehr Vertrauen als ein ehrliches “teilweise”.
  • Keine Marktüberwachungsbehörde genannt. Für Unternehmen unter dem BFSG ist diese Angabe Pflicht und fehlt in vielen übernommenen Mustern.
  • Kein funktionierender Kontakt. Eine allgemeine Infoadresse, die niemand bearbeitet, ist kein Meldeweg.
  • Einschränkungen ohne Plan. Offene Punkte zu nennen ist richtig, aber ohne Alternative und Termin wirkt es wie eine Ausrede.
  • Nie aktualisiert. Nach einem Relaunch, einem neuen Bezahlmodul oder einem neuen Theme stimmt die Erklärung vom letzten Jahr nicht mehr.
  • Ein Overlay als Nachweis. Ein Barrierefreiheits-Plug-in als Beleg für Konformität zu nennen, ist irreführend. Overlays beheben strukturelle Fehler im Code selten.

Woher kommen die Angaben für Ihre Erklärung?

Eine Erklärung schreiben Sie erst, wenn Sie wissen, wo Sie stehen. Beginnen Sie mit einem schnellen Test Ihrer wichtigsten Seiten, etwa mit unserem Test zur Barrierefreiheit Ihrer Website, der automatisch erkennbare Fehler auf Startseite, Produktseite und Formular zeigt. Ergänzen Sie ihn durch Handtests mit Tastatur, Screenreader und 200 % Zoom. Was jedes WCAG-Kriterium bedeutet und wer im Team dafür zuständig ist, steht in unserem Beitrag zu WCAG 2.1 AA.

Die gefundenen Einschränkungen werden zur Liste “Was funktioniert noch nicht?” in Ihrer Erklärung. Wie Sie die Fehler beheben, lesen Sie unter Barrierefreiheit Website.

Häufige Fragen

Ist eine Barrierefreiheitserklärung für Unternehmen Pflicht?

Nicht als eigenständiges Dokument mit festem Muster. Unternehmen unter dem BFSG müssen aber die Informationen nach Anlage 3 bereitstellen, in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Eine eigene Seite zur Barrierefreiheit ist dafür die gängigste und klarste Form.

Darf ich einen Generator verwenden?

Als Ausgangspunkt ja. Das W3C bietet einen kostenlosen Generator für Barrierefreiheitserklärungen. Er liefert die Struktur, die Inhalte (Stand, Einschränkungen, Kontakt, Behörde) müssen aber aus Ihrer eigenen Prüfung stammen.

Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?

Öffentliche Stellen jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung. Für Unternehmen ist dieselbe Regel sinnvoll: mindestens jährlich und sofort nach einem Relaunch, einem neuen Theme oder einem neuen Bezahlmodul.

Was, wenn meine Website noch nicht barrierefrei ist?

Dann schreiben Sie das ehrlich. Eine Erklärung mit dem Stand “teilweise vereinbar”, einer Liste bekannter Einschränkungen, Alternativen und geplanten Terminen ist glaubwürdiger als ein zu schönes Versprechen.

Kurz zusammengefasst

Eine Barrierefreiheitserklärung sagt Ihren Besuchern ehrlich, wie barrierefrei Ihre Website ist, was noch nicht funktioniert und wohin sie sich wenden können. Öffentliche Stellen folgen § 7 BITV 2.0, Unternehmen unter dem BFSG stellen die Informationen nach Anlage 3 bereit, einschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Nutzen Sie das Muster oben, füllen Sie es auf Basis einer echten Prüfung aus und halten Sie es aktuell.

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